Nutzungsbedingungen
Die Regeln für die Nutzung der Co-oto Anwendung
Letzte Aktualisierung: 28. Mai 2026
Anbieter der Anwendung
Die Anwendung Co-oto wird herausgegeben von Deniz Ates, Einzelunternehmen nach schweizerischem Recht, Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) CHE-198.977.309, mit Sitz an der Chemin des Tines 5b, 1260 Nyon, Schweiz. Kontakt: info@co-oto.app.
1. Annahme der Bedingungen
Die Nutzung der Co-oto Anwendung impliziert die vollständige Annahme der vorgestellten Bedingungen.
2. Beschreibung von Co-oto
Co-oto ist ein Verwaltungstool, das einem Fahrzeugbesitzer ermöglicht, das Teilen seines Fahrzeugs mit Personen seiner Wahl (Fahrer) zu organisieren. Die Anwendung ermöglicht die Verwaltung von Reservierungen, die Verfolgung von Fahrten sowie die Berechnung und Aufteilung der Nutzungskosten.
Co-oto ist keine Vermittlungsplattform: Die Nutzer kennen sich bereits und legen die Bedingungen ihrer Teilungsvereinbarung selbst fest. Co-oto überprüft keine Benutzeridentitäten und greift nicht in Vereinbarungen zwischen Eigentümern und Fahrern ein.
Co-oto wickelt keinerlei Zahlungen ab und greift in keinen Geldtransfer zwischen Nutzern ein. Die von der Anwendung angezeigten Kostenberechnungen, Kostenaufteilungen und Salden werden ausschließlich zu Informationszwecken bereitgestellt und basieren auf den von den Nutzern eingegebenen Daten. Jeder Nutzer ist verpflichtet, diese Berechnungen zu überprüfen und jeden Geldtransfer an andere Mitglieder selbst zu validieren, mit dem Mittel seiner Wahl. Co-oto kann nicht für fehlerhafte Überweisungen, ausgebliebene Zahlungen oder finanzielle Streitigkeiten zwischen Nutzern haftbar gemacht werden.
Co-oto ist kein Transportunternehmen und kein öffentlicher Verkehrsdienst.
3. Verantwortungsvolle Nutzung
Die Anwendung muss legal und verantwortungsvoll genutzt werden. Die Nutzung während der Fahrt ist streng verboten; alle Bedienungen müssen im Stand erfolgen.
4. Haftungsausschluss
Co-oto kann nicht für Unfälle, Schäden, Diebstahl, Bußgelder oder Verstöße haftbar gemacht werden, die bei der Nutzung des geteilten Fahrzeugs auftreten. Die Haftung liegt bei:
- Dem Fahrer zum Zeitpunkt des Vorfalls für von ihm verursachte Unfälle
- Dem Eigentümer für Fahrzeugmängel (Wartung, technische Inspektion)
Die Nutzer müssen Haftungs- und Entschädigungsfragen untereinander regeln. Eine angemessene Versicherung wird dringend empfohlen.
5. Benutzerverantwortung
Der Benutzer ist allein verantwortlich für die Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften.
6. Pflichten des Fahrzeugbesitzers
Der Fahrzeugbesitzer verpflichtet sich:
- Eine Kfz-Versicherung zu haben, die das Verleihen des Fahrzeugs an Dritte abdeckt
- Sicherzustellen, dass sein Versicherungsvertrag das Verleihen des Fahrzeugs erlaubt
- Zu überprüfen, dass eingeladene Fahrer einen gültigen Führerschein für die Fahrzeugkategorie besitzen
- Die Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs klar mit seinen Fahrern zu definieren
- Das Fahrzeug in gutem Betriebszustand und mit aktueller technischer Inspektion zu halten
7. Pflichten des Fahrers
Der Fahrer verpflichtet sich:
- Einen gültigen Führerschein für die entliehene Fahrzeugkategorie zu besitzen
- Die Verkehrsregeln und die vom Eigentümer festgelegten Nutzungsbedingungen einzuhalten
- Jeden Vorfall, Schaden oder Verstoß während der Nutzung zu melden
- Das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem es empfangen wurde
- Die Fahrtinformationen (Kilometerstand, Kraftstoff) korrekt einzugeben
8. Versicherung
Co-oto bietet keine Versicherung an. Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers zu überprüfen, dass seine Kfz-Versicherung das Verleihen des Fahrzeugs an identifizierte Dritte abdeckt.
Einige Versicherer verlangen eine vorherige Erklärung oder bieten spezielle Erweiterungen für privates Carsharing an. Co-oto empfiehlt Eigentümern dringend, sich vor dem Teilen ihres Fahrzeugs an ihren Versicherer zu wenden.
Der Fahrer muss auch seine eigene Deckung im Falle von Schäden an einem entliehenen Fahrzeug überprüfen.
9. Rechtliche Konformität
Co-oto ist ein Verwaltungstool. Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass seine Fahrzeugnutzung (Kostenteilung, Verleihen oder anderes) den Gesetzen seiner Rechtsordnung entspricht, insbesondere in Bezug auf:
- Kfz-Versicherung
- Besteuerung (Erklärung eventueller Einkünfte)
- Genehmigung zur Ausübung von Vermietungsaktivitäten, falls zutreffend
Co-oto ist nicht verantwortlich für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen durch seine Nutzer.
10. Bußgelder und Verstöße
Im Falle eines Verkehrsverstoßes, der während der Fahrzeugnutzung durch einen Fahrer begangen wird, übernimmt der Fahrer die volle finanzielle und rechtliche Verantwortung.
Der Eigentümer kann Anwendungsdaten (Fahrtenhistorie, Reservierungen) verwenden, um den verantwortlichen Fahrer zum Zeitpunkt des Verstoßes zu identifizieren und diese Informationen bei Bedarf an die zuständigen Behörden weiterzugeben.
11. Haftungsfreistellung
Der Nutzer erkennt an, dass er Co-oto auf eigenes Risiko nutzt. Unter keinen Umständen können Co-oto, seine Entwickler oder Vertreter für direkte oder indirekte Schäden haftbar gemacht werden, die entstehen durch:
- Die Nutzung der Anwendung
- Das über sie organisierte Fahrzeug-Sharing
- Ungenauigkeiten der von Nutzern eingegebenen Informationen
- Konflikte zwischen Nutzern
12. Fehlfunktionen und Nichtverfügbarkeit
Co-oto wird „wie besehen" bereitgestellt. Die Entwickler können keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Dienst garantieren und können nicht für Fehlfunktionen oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit haftbar gemacht werden.
Der Nutzer verpflichtet sich, Co-oto unverzüglich nach Entdeckung per E-Mail an info@co-oto.app jeden Mangel, jede Fehlfunktion, jeden Rechenfehler oder jedes abnormale Verhalten der Anwendung zu melden, das er feststellt. In Analogie zu Art. 201 OR gilt der Service ohne unverzügliche Anzeige für offenkundige Mängel als vom Nutzer akzeptiert, soweit das anwendbare Recht dies zulässt. Diese Verpflichtung berührt nicht die zwingenden Rechte, die Verbrauchern nach dem Recht ihres Wohnsitzlandes zustehen.
13. Änderung der Bedingungen
Co-oto kann diese Bedingungen jederzeit ändern. Die Nutzer werden über Änderungen über die in Artikel 32 vorgesehenen Mittel informiert. Geringfügige Änderungen (Formulierung, Aktualisierung von Links, Klarstellungen ohne Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Parteien) treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Wesentliche Änderungen, die die Rechte oder Pflichten der Nutzer betreffen, treten nach einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen nach der Benachrichtigung in Kraft. Der Nutzer, der die neuen Bedingungen nicht akzeptiert, kann sein Konto vor deren Inkrafttreten kostenfrei kündigen; erfolgt keine Kündigung innerhalb dieser Frist, gilt er als mit den Änderungen einverstanden. Die fortgesetzte Nutzung der Anwendung nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Annahme.
14. Anwendbares Recht
Diese Bedingungen unterliegen dem Schweizer Recht. Im Streitfall sind die Schweizer Gerichte (Kanton Waadt) ausschließlich zuständig. Diese Klausel beeinträchtigt nicht die zwingenden Verbraucherschutzrechte, die durch die Gesetzgebung des Wohnsitzlandes des Benutzers gewährt werden.
Diese Bedingungen sind in französischer Sprache verfasst und der Einfachheit halber in mehrere Sprachen übersetzt. Bei Auslegungsdivergenzen zwischen den Versionen ist allein die französische Fassung massgebend.
15. Datennutzung
Daten werden in einer sicheren Datenbank gespeichert. Sie werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte verkauft. Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.
16. Datenlöschung
Daten von Benutzern, die länger als 12 Monate inaktiv sind, können nach vorheriger Benachrichtigung gelöscht werden.
17. Grenzen der kostenlosen Version
Die kostenlose Version von Co-oto erlaubt die Nutzung der Anwendung mit bestimmten Funktions- und Nutzungsbeschränkungen. Diese Grenzen werden auf der Preisseite veröffentlicht und können sich ändern. Jede Änderung der Grenzen der kostenlosen Version wird den betroffenen Nutzern gemäss Artikel 32 mitgeteilt.
18. Abonnements
Bezahlte Abonnements schalten zusätzliche Funktionen frei, die auf der Preisseite näher beschrieben sind. Sie verlängern sich automatisch und können jederzeit über die Store-Einstellungen (App Store oder Google Play) gekündigt werden; die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abrechnungszyklus wirksam.
Ein kostenloser Zugang zum Plus-Angebot kann auch im Rahmen einer Partnerschaft mit einer Gebietskörperschaft eröffnet werden. Die spezifischen Modalitäten sind in Artikel 35 beschrieben.
Widerrufsrecht europäischer Verbraucher: Gemäss der Richtlinie 2011/83/EU haben in der Europäischen Union ansässige Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Abschluss eines Abonnements. Durch den Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements und den unmittelbaren Zugriff auf die entsprechenden Funktionen erkennt der Nutzer ausdrücklich an und akzeptiert, dass die Erbringung des Dienstes vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und verzichtet auf sein Widerrufsrecht, wobei der digitale Dienst dann als vollständig erbracht gilt. Dieser Verzicht berührt nicht die in Artikel 19 beschriebenen, von den Stores verwalteten Rückerstattungsrechte.
19. Rückerstattungen
iOS – App Store (Apple)
Für iOS (App Store) erfolgen Rückerstattungen ausschließlich über Apple.
Android – Google Play
Für Android (Google Play) kann der Entwickler bei nachgewiesenen Bugs Rückerstattungen gewähren.
20. Mindestalter
Die Nutzung von Co-oto ist Erwachsenen vorbehalten (mindestens 18 Jahre). Fahrzeugbesitzer dürfen nur volljährige Fahrer mit gültigem Führerschein einladen.
21. Datengenauigkeit
Der Nutzer garantiert die Richtigkeit der in der Anwendung eingegebenen Informationen, einschließlich Kilometerstand, Kraftstoffkosten und Reservierungen. Co-oto überprüft diese Daten nicht und ist nicht für Eingabefehler verantwortlich.
22. Kündigung und Sperrung des Kontos
Kündigung durch den Nutzer: Der Nutzer kann sein Konto jederzeit und ohne Angabe von Gründen über die Anwendungseinstellungen oder durch Kontaktaufnahme mit info@co-oto.app löschen. Die Löschung führt zur sofortigen Beendigung etwaiger direkt von Co-oto verwalteter Abonnements; über die Stores verwaltete Abonnements müssen vom Nutzer separat über sein App-Store- oder Google-Play-Konto gekündigt werden. Nach der Löschung werden die personenbezogenen Daten des Nutzers unter den in der Datenschutzrichtlinie vorgesehenen Bedingungen gelöscht, vorbehaltlich der Daten, die Co-oto gesetzlich aufbewahren muss (insbesondere für buchhalterische und steuerliche Verpflichtungen).
Sperrung oder Löschung durch Co-oto: Co-oto behält sich das Recht vor, jedes Benutzerkonto zu sperren oder zu löschen im Falle von:
- Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen
- Betrügerischer oder missbräuchlicher Nutzung der Anwendung
- Meldungen durch andere Nutzer
Der Nutzer wird über die Sperrung mit Begründung informiert und kann den Support unter info@co-oto.app kontaktieren, um diese Entscheidung innerhalb von 30 Tagen anzufechten.
23. Geistiges Eigentum
Die Co-oto Anwendung, ihr Name, Logo und alle Inhalte sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt. Jede unbefugte Vervielfältigung, Änderung oder Nutzung ist untersagt.
24. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Nutzungsbedingungen für nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Klauseln in vollem Umfang in Kraft.
25. Schadloshaltung durch den Benutzer
Der Benutzer verpflichtet sich, Co-oto, seine Entwickler und Vertreter gegen alle Ansprüche, Forderungen, Schäden, Kosten oder Ausgaben (einschließlich angemessener Rechtskosten) zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die sich ergeben aus: seiner Nutzung der Anwendung, dem über sie organisierten Fahrzeug-Sharing, einem Verstoß gegen diese Bedingungen oder einer Verletzung der Rechte Dritter.
26. Keine Finanz-, Steuer- oder Rechtsberatung
Co-oto ist ein Verwaltungs- und Nachverfolgungstool. Die von der Anwendung bereitgestellten Kostenberechnungen, Kostenaufteilungen und Statistiken dienen nur zu Informationszwecken. Sie stellen in keinem Fall eine Finanz-, Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberatung dar. Der Benutzer bleibt allein verantwortlich für seine Steuererklärungen, seine gesetzlichen Verpflichtungen und seine finanziellen Entscheidungen.
Aufzeichnungen von Fahrten, Reservierungen, Ausgaben und Berechnungen in der Anwendung haben nur indikativen Wert und stellen keinen formellen Beweis dar, der gegenüber Dritten (Steuerbehörden, Behörden, Versicherungsgesellschaften, Gerichten) durchsetzbar ist. Jegliche Verwendung dieser Daten als Beweismittel liegt in der Verantwortung des Nutzers und erfordert gegebenenfalls deren Validierung durch die anderen betroffenen Parteien.
27. Höhere Gewalt
Co-oto kann nicht für Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen haftbar gemacht werden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, insbesondere: Ausfälle der Cloud-Infrastruktur oder von Drittanbieterdiensten, Naturkatastrophen, Pandemien, Kriegs- oder Terrorakte, behördliche oder regulatorische Entscheidungen oder andere Fälle höherer Gewalt.
28. Dienste Dritter
Co-oto nutzt für seinen Betrieb Dienste Dritter (insbesondere Google Firebase, Apple App Store, Google Play Store und RevenueCat). Co-oto garantiert nicht die Verfügbarkeit, Sicherheit oder Kontinuität dieser Dienste und kann nicht für Unterbrechungen, Änderungen oder Einstellungen haftbar gemacht werden, die von diesen Anbietern beschlossen werden. Die Nutzung dieser Dienste unterliegt deren eigenen Nutzungsbedingungen.
29. Einstellung des Dienstes
Co-oto behält sich das Recht vor, den Dienst ganz oder teilweise zu unterbrechen oder dauerhaft einzustellen, mit einer angemessenen Vorankündigung von 30 Tagen an die Benutzer. Im Falle einer Einstellung können die Benutzer ihre Daten während der Kündigungsfrist exportieren. Aktive Abonnements werden nicht erneuert und es wird keine Rückerstattung für die verbleibende Laufzeit des aktuellen Zyklus fällig.
30. Abtretung von Rechten
Co-oto kann alle oder einen Teil seiner Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen an Dritte abtreten, übertragen oder delegieren, insbesondere im Falle einer Fusion, Übernahme oder eines Vermögensverkaufs, ohne die vorherige Zustimmung des Benutzers zu benötigen. Der Benutzer wird über jede Abtretung informiert. Der Benutzer kann seine Rechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Co-oto abtreten.
31. Verbotene Nutzung
Der Benutzer verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen:
- Versuche, die Anwendung zu dekompilieren, zu disassemblieren oder rückzuentwickeln
- Zugriff auf die Anwendung durch automatisierte Mittel (Bots, Skripte, Scraping)
- Umgehung der technischen Beschränkungen der Anwendung oder des Abonnements
- Nutzung der Anwendung für kommerzielle Fahrzeugvermietungszwecke ohne Benachrichtigung von Co-oto
- Identitätsdiebstahl eines anderen Benutzers oder Angabe falscher Identifikationsinformationen
32. Benachrichtigungsmodalitäten
Jede Benachrichtigung bezüglich dieser Bedingungen (einschließlich Änderungen, Kontosperrungen oder Diensteinstellungen) wird über mindestens eines der folgenden Mittel kommuniziert: Benachrichtigung in der Anwendung, Push-Benachrichtigung oder E-Mail an die mit dem Benutzerkonto verknüpfte Adresse. Der Benutzer ist dafür verantwortlich, eine gültige und aktuelle E-Mail-Adresse zu führen.
33. Gütliche Beilegung
Im Falle eines Streitfalls bezüglich der Nutzung von Co-oto oder der Auslegung dieser Bedingungen verpflichten sich die Parteien, vor jeder gerichtlichen Klage eine gütliche Lösung zu suchen. Der Benutzer kontaktiert Co-oto per E-Mail an info@co-oto.app. Co-oto verpflichtet sich, innerhalb von 30 Tagen zu antworten. Sollte innerhalb von 60 Tagen keine gütliche Lösung gefunden werden, können die Parteien die zuständigen Gerichte anrufen.
34. Nicht-kommerzielle Nutzung und Kostenteilung
Co-oto ist für das Fahrzeug-Sharing zwischen Privatpersonen in einem privaten Rahmen (Familie, Freunde, Nachbarn, Kollegen) oder für die Flottenverwaltung innerhalb einer Organisation konzipiert. Die Anwendung soll die Aufteilung der tatsächlichen Fahrzeugnutzungskosten (Kraftstoff, Versicherung, Wartung, Abschreibung) erleichtern und nicht dazu dienen, Gewinn zu erzielen.
Der Benutzer darf Co-oto nicht für eine gewerbliche Fahrzeugvermietung nutzen, es sei denn, er verfügt über die erforderlichen Genehmigungen, Lizenzen und Versicherungen gemäß der Gesetzgebung seiner Rechtsordnung. In vielen Ländern ist die gewerbliche Fahrzeugvermietung eine regulierte Tätigkeit, die unter anderem erfordert: eine professionelle Registrierung, eine spezielle Versicherung für die Vermietung an Dritte, die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer sowie die Einhaltung geltender Sicherheitsstandards.
Co-oto überprüft nicht die Art der Transaktionen zwischen Benutzern und lehnt jede Haftung ab, falls die Anwendung für kommerzielle Zwecke genutzt wird, die nicht den geltenden Vorschriften entsprechen. Der Benutzer, der eine kommerzielle Tätigkeit über die Anwendung ausübt, übernimmt die volle rechtliche, steuerliche und versicherungstechnische Verantwortung.
35. Plus-Zugang über eine Partnerschaft mit einer Gemeinde
35.1 Beschreibung der Partnerschaft
Co-oto bietet Gebietskörperschaften (insbesondere Gemeinden, aber auch Kantonen, Gemeindeverbänden oder Agglomerationen) einen Pauschalvertrag an, mit dem ihre Einwohnerinnen und Einwohner das Co-oto Plus-Angebot während der gesamten Vertragslaufzeit kostenlos nutzen können. Die Gebietskörperschaft entrichtet die Pauschale an Co-oto; Co-oto bleibt alleiniger Anbieter des Dienstes gegenüber den Endnutzern und alleiniger Verantwortlicher für die Verarbeitung ihrer Daten innerhalb der Anwendung.
35.2 Voraussetzungen
Der Zugang zum Plus-Angebot über eine Partnerschaft ist volljährigen natürlichen Personen (vgl. Artikel 20) vorbehalten, die ein aktives Co-oto-Konto besitzen und zum Zeitpunkt der Aktivierung tatsächlich im Gebiet der partnerschaftlichen Gebietskörperschaft wohnhaft sind. Ein Nutzer kann den Plus-Zugang jeweils nur über eine einzige partnerschaftliche Gebietskörperschaft in Anspruch nehmen.
35.3 Aktivierung und Überprüfung
Um den Zugang zu aktivieren, muss der Einwohner kumulativ:
- den von seiner Gebietskörperschaft bereitgestellten Aktivierungscode in der Anwendung eingeben;
- eine einmalige Überprüfung seiner Position über die Ortungsdienste seines Geräts genehmigen, um seine Anwesenheit im Gebiet der Gebietskörperschaft zum Zeitpunkt der Aktivierung zu bestätigen;
- die folgende ehrenwörtliche Erklärung ankreuzen: «Ich bestätige, Einwohnerin oder Einwohner von [Name der Gebietskörperschaft] zu sein, und habe verstanden, dass eine missbräuchliche Nutzung zum sofortigen Entzug des Zugangs und zur rückwirkenden Berechnung des Abonnements führen kann.»
Die Aktivierung gilt definitiv für die gesamte Vertragslaufzeit. Co-oto führt keine weiteren periodischen geografischen Überprüfungen durch.
35.4 Verarbeitung der Überprüfungsdaten
Die bei der Aktivierung erfasste geografische Position wird ausschließlich zur Überprüfung der Anspruchsberechtigung im Rahmen der Partnerschaft verwendet. Co-oto speichert lediglich das Ergebnis der Überprüfung (validiert oder nicht validiert), die Kennung der partnerschaftlichen Gebietskörperschaft sowie das Aktivierungsdatum; die Rohkoordinaten werden nicht über die für die Überprüfung erforderliche Dauer hinaus gespeichert. Einzelheiten zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Aufbewahrungsfristen und Nutzerrechten finden sich in der Datenschutzerklärung.
35.5 Laufzeit und Ende der Partnerschaft
Der über eine Partnerschaft gewährte Plus-Zugang ist an die Gültigkeit des von der Gebietskörperschaft abgeschlossenen Vertrags gebunden. Im Falle einer Nichtverlängerung informiert Co-oto die betroffenen Nutzer mindestens 30 Tage vor Ablauf über die in Artikel 32 vorgesehenen Mittel. Zum Ablaufdatum wird der Plus-Zugang deaktiviert und der Nutzer kehrt automatisch zur kostenlosen Version zurück, ohne Berechnung, ohne Verlängerung und ohne Verlust der bereits erfassten Daten. Der Nutzer kann auf eigenen Wunsch ein persönliches Plus-Abonnement gemäss Artikel 18 abschliessen.
35.6 Missbräuchliche Nutzung und Sanktionen
Als missbräuchliche Nutzung gelten insbesondere:
- die Eingabe des Aktivierungscodes durch eine Person, die nicht Einwohnerin der partnerschaftlichen Gebietskörperschaft ist;
- die Weitergabe, der Weiterverkauf oder die Verbreitung des Codes an nicht anspruchsberechtigte Dritte;
- die Abgabe einer falschen ehrenwörtlichen Erklärung über den Wohnsitz;
- die Umgehung der geografischen Aktivierungsüberprüfung durch jegliche Mittel (insbesondere die Nutzung eines VPN, einer Software zur Simulation der Position oder eines Drittgeräts).
Im Falle einer festgestellten missbräuchlichen Nutzung behält sich Co-oto das Recht vor, den Plus-Zugang sofort zu entziehen und dem Nutzer rückwirkend den jeweils geltenden Standard-Plus-Tarif, multipliziert mit der Anzahl der angebrochenen Monate der missbräuchlichen Nutzung, in Rechnung zu stellen, unbeschadet etwaiger zivil- oder strafrechtlicher Verfolgung sowie der weiteren in den Artikeln 22 (Kontosperrung) und 25 (Entschädigung) vorgesehenen Massnahmen.
35.7 Rolle der partnerschaftlichen Gebietskörperschaft
Die partnerschaftliche Gebietskörperschaft tritt als Finanzgeberin und Kommunikationsrelais auf. Sie verfügt über keine namentlichen Informationen zu den Einwohnern, die den Code aktiviert haben, und hat weder Zugang zu den Fahrten noch zu den individuellen Nutzungsdaten. Lediglich aggregierte Adoptionsstatistiken (beispielsweise die Gesamtzahl der Aktivierungen) können ihr mitgeteilt werden. Die Gebietskörperschaft ist weder Vertragspartei des Vertrags zwischen dem Nutzer und Co-oto noch für den Betrieb der Anwendung verantwortlich, der ausschliesslich vom im Kopf dieser Bedingungen genannten Herausgeber gewährleistet wird.
Für alle Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen kontaktieren Sie uns bitte unter: info@co-oto.app