Wie viel pro Kilometer verlangen, wenn man ein Auto mit Nahestehenden teilt?

Wie viel pro Kilometer verlangen, wenn man ein Auto mit Nahestehenden teilt?

Ihre Nachbarin leiht sich zweimal pro Woche Ihr Auto, Ihr Bruder nimmt es für den Urlaub, Ihre Mitbewohnerin fährt damit zur Arbeit. Irgendwann kommt die Frage: « Was schulde ich dir? » Darauf gibt es keine einzige richtige Antwort, aber auch keine beliebige. Hier sind die offiziellen Richtwerte und die tatsächlichen Kosten in vier Ländern, samt der Grenze, die Sie nicht überschreiten dürfen, um im Rahmen der reinen Kostenteilung zu bleiben.

Bitte vorab lesen. Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und keine individuelle Steuer- oder Versicherungsberatung. Die genannten Zahlen wurden im August 2026 anhand der am Ende aufgeführten Quellen überprüft, doch die Sätze ändern sich jährlich und die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich von Vertrag zu Vertrag. Im Zweifel sind Ihr Finanzamt oder Ihre Versicherung die richtigen Ansprechpartner.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Eine Regel bestimmt alles: nie einen Gewinn erzielen. Solange die andere Person nur einen Anteil Ihrer tatsächlichen Kosten erstattet, entsteht weder steuerpflichtiges Einkommen noch eine Vermietung, und die normale Versicherung deckt weiter. Das gilt in allen vier Ländern: Deutschland, die Schweiz, Frankreich und die Niederlande.
  • Gelegentliche Nutzung: Verlangen Sie den variablen Anteil, Kraftstoff und Verschleiß. In Deutschland taugt die Dienstreisepauschale von 0,30 Euro als Richtwert, in der Schweiz sind es rund 28 Rappen, in Frankreich etwa fünfzehn Cent, in den Niederlanden 22 bis 31 Cent pro Kilometer.
  • Intensive Nutzung: Orientieren Sie sich an den Vollkosten. 40 bis 58 Cent in Deutschland (ADAC), 0,74 CHF in der Schweiz (TCS), 0,53 bis 0,70 Euro in Frankreich (Kilometerpauschale), 0,50 bis 0,80 Euro in den Niederlanden (Nibud).
  • Die steuerlichen Obergrenzen 2026: 0,30 Euro (Dienstreise) und 0,38 Euro (Pendeln) in Deutschland, 0,75 CHF in der Schweiz, die Kilometerpauschale in Frankreich, 0,25 Euro in den Niederlanden. Nur in Frankreich deckt die Obergrenze die Vollkosten eines Durchschnittsautos.
  • Versicherung: Der unentgeltliche Verleih ist überall gedeckt, regelmäßige Nutzer müssen gemeldet werden, und wer mehr als seine Kosten vereinnahmt, verliert den normalen Schutz.

Drei Zahlen, die man nicht verwechseln sollte

Wer nach « wie viel pro Kilometer verlangen » sucht, findet Beträge, die weit auseinanderliegen. Das ist normal: Sie beantworten unterschiedliche Fragen.

Der amtliche Steuersatz dient dazu, die berufliche Nutzung eines privaten Fahrzeugs zu erstatten oder abzusetzen. Er ist für Arbeitnehmer und Selbständige gedacht, nicht für zwei Nahestehende, die sich ein Auto teilen. Sein Vorteil: Er ist eine öffentliche, vom Finanzamt anerkannte Zahl, die Ihnen niemand vorwerfen kann.

Die tatsächlichen Vollkosten pro Kilometer berechnen die nationalen Automobilclubs (ADAC in Deutschland, TCS in der Schweiz, ANWB in den Niederlanden) sowie Studien zum Autobudget. Sie addieren alles: Wertverlust, Versicherung, Steuer, Wartung, Reifen, Kraftstoff, Reparaturen. Das ist es, was das Auto seinen Halter wirklich kostet.

Der faire Satz unter Nahestehenden ist der, den Sie suchen. Er soll einen angemessenen Anteil der tatsächlichen Kosten decken, ohne dem Halter je einen Gewinn zu verschaffen. Diese letzte Bedingung ist die wichtigste, und sie kehrt bei jedem Land wieder.

Die rechtliche Grenze ist in allen vier untersuchten Ländern dieselbe: Solange Sie reine Ist-Kosten ohne Marge teilen, entsteht grundsätzlich kein steuerpflichtiges Einkommen, und die normale Kfz-Versicherung greift weiter. Sobald ein Gewinn entsteht oder eine regelmäßige, vermietungsähnliche Tätigkeit vorliegt, wird daraus erklärungspflichtiges Einkommen, und der private Versicherungsschutz entfällt häufig.

Deutschland: 30 Cent als vorsichtiger Richtwert

Deutschland kennt zwei Pauschalen, und die weniger bekannte ist hier die passende.

Die Entfernungspauschale für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte wurde reformiert: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt sie 0,38 Euro je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer. Das frühere Stufenmodell ist entfallen (bis Ende 2025: 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer, danach 0,38 Euro). Grundlage ist das Steueränderungsgesetz 2025, dem der Bundesrat am 19. Dezember 2025 zugestimmt hat. Für alle, die nicht mit dem eigenen Pkw pendeln, bleibt die Obergrenze von 4.500 Euro pro Jahr. Wichtig: Diese Pauschale bemisst sich nach der einfachen Entfernung, nicht nach den tatsächlich gefahrenen Kilometern. Beide Pauschalen erklärt der ADAC auf seiner Seite zur Pendlerpauschale.

Die Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem privaten Pkw bleibt 2026 bei 0,30 Euro je tatsächlich gefahrenem Kilometer (0,20 Euro für Motorrad oder Roller). Das ist die Zahl, die einer Logik « pro gefahrenem Kilometer » am nächsten kommt, und damit der belastbarste Richtwert für das Teilen unter Nahestehenden.

Die tatsächlichen Kosten

Der ADAC berechnet die Vollkosten von rund 1.200 Modellen auf Basis von 5 Jahren und 75.000 Kilometern. Für Kompakt- und Mittelklasse liegen die Vollkosten laut den veröffentlichten Auswertungen in einer Spanne von etwa 40 bis 58 Cent pro Kilometer, alles inbegriffen: Wertverlust, Kraftstoff, Versicherung, Steuer, Wartung, Reifen. Größter Posten ist der Wertverlust, bei einem Neuwagen oft 40 bis 50 Prozent der Gesamtkosten.

Verleih oder Vermietung: die Grenze bei 256 Euro

Das deutsche Recht trennt klar zwischen Verleih, der unentgeltlichen Überlassung, und Vermietung, der entgeltlichen. Der unentgeltliche Verleih unter Nahestehenden erzeugt kein steuerpflichtiges Einkommen. Die private Vermietung dagegen führt zu sonstigen Einkünften im Sinne von § 22 Nr. 3 EStG.

Die maßgebliche Grenze liegt bei 256 Euro pro Jahr. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Unter 256 Euro netto im Kalenderjahr bleibt alles steuerfrei; ab 256 Euro wird der gesamte Betrag steuerpflichtig und ist in der Anlage SO zu erklären, wobei die anteiligen Werbungskosten abziehbar sind. Die Grenze gilt für alle privaten Vermietungen einer Person zusammen, nicht je Fahrzeug. Wird die Vermietung regelmäßig und organisiert betrieben, droht die Einstufung als Gewerbebetrieb mit allen Folgepflichten.

Zur Versicherung

Haftpflicht und Kasko sind fahrzeugbezogen: Der unentgeltliche Verleih an Nahestehende ist über die Police des Halters gedeckt. Ein selbstverschuldeter Schaden führt zur Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts und zur Kasko-Selbstbeteiligung. Der kritische Punkt ist derselbe wie überall: Sobald Geld fließt, handelt es sich um eine Vermietung, die gesondert angezeigt und versichert werden muss. Die Privathaftpflicht schließt den Kfz-Bereich ohnehin über die sogenannte Benzinklausel aus.

Schweiz: 74 Rappen pro Kilometer im Jahr 2026

Der TCS veröffentlicht jährlich die Kilometerkosten eines typischen Personenwagens. In seiner Medienmitteilung vom 6. Januar 2026 beziffert er sie auf 0,74 CHF pro Kilometer, 2 Rappen weniger als 2025 (minus 2,6 Prozent).

Grundlage ist ein Referenzfahrzeug für 45.000 CHF (Vorjahr: 44.400 CHF) mit 15.000 Kilometern Jahresfahrleistung. Die Fixkosten liegen bei 6.977 CHF pro Jahr (Vorjahr: 7.077 CHF), die variablen Kosten bei 4.135 CHF (Vorjahr: 4.315 CHF), zusammen also etwas über 11.100 CHF. Der Rückgang kommt von der Energie: Benzin sinkt auf 1,71 CHF je Liter (von 1,84 CHF) bei einem Referenzverbrauch von 5 Litern je 100 Kilometer, Strom sinkt um 9 Prozent auf 28 Rappen je Kilowattstunde bei 18 kWh je 100 Kilometer. Die Kaskoprämien dagegen stiegen deutlich, um rund 14 Prozent.

Daraus ergeben sich zwei nützliche Richtwerte: rund 28 Rappen pro Kilometer entfallen auf die variablen Kosten, die jede gefahrene Strecke verursacht, und rund 46 Rappen pro Kilometer auf die Fixkosten, die auch anfallen, wenn das Auto steht.

Zum 1. Januar 2026 steigt der Abzug für die Nutzung des privaten Fahrzeugs auf dem Arbeitsweg von 0,70 auf 0,75 CHF pro Kilometer, ebenso die Pauschale, die ein Arbeitgeber ausrichten darf. Neu ist die Methode: Dieser Abzug stützt sich erstmals auf den vom TCS jährlich publizierten Kilometerpreis für das Standardfahrzeug. Steuerliche Obergrenze und tatsächliche Kosten liegen damit auf einem Rappen genau beieinander. Wie sich diese Vollkosten gegenüber einem Abo bei einer Flotte schlagen, zeigt unser Vergleich Co-oto vs Mobility.

Eine ebenso ausdrückliche Verwaltungspraxis wie die französische Mitfahr-Regel gibt es in der Schweiz nicht. Es gilt der Grundsatz: Die Erstattung eines Anteils der tatsächlichen Kosten erzeugt keinen Gewinn und ist kein Einkommen. Vereinnahmt der Halter dagegen regelmäßig mehr als seine Kosten, ist die Differenz ein Ertrag aus der Vermietung beweglicher Sachen und potenziell steuerbar. Der vorsichtige Anker bleibt also der TCS-Wert, ohne jede Marge.

Versicherungsseitig folgt die Deckung dem Fahrzeug: Gelegentliches Ausleihen an Nahestehende ist über Haftpflicht und Kasko des Halters gedeckt. Regelmäßige Nutzung durch dieselbe Person muss dem Versicherer als regelmäßiger oder zusätzlicher Lenker gemeldet werden; bei Zurich entfällt der Schutz aus der Fremdlenker-Deckung ab mehr als 25 Tagen pro Kalenderjahr, und manche Versicherer werten bereits zweimal im Monat als regelmäßig. Mehr dazu in unserem Artikel zu Versicherung und Autoteilen in der Schweiz.

Frankreich: die Kilometerpauschale als Obergrenze

Die Kilometerpauschale (barème kilométrique) ist der amtliche Satz, mit dem die französische Steuerverwaltung die Nutzung eines Privatwagens bewertet: Auf ihn stützen sich Arbeitnehmer, die ihre tatsächlichen Kosten absetzen, und Arbeitgeber, die Kilometergeld zahlen. Die vollständige Tabelle steht im amtlichen Steuerbulletin BOFiP, und impots.gouv.fr bietet einen offiziellen Rechner.

Die Pauschale 2026, anwendbar auf die Einkünfte 2025, entspricht der der Vorjahre: Sie geht auf den Erlass vom 27. März 2023 zurück und wurde seither nicht angehoben; die Verwaltung begründet den Stillstand mit den gesunkenen Kraftstoffpreisen. Sie deckt Kraftstoff, Wertverlust, Reparaturen, Wartung, Reifen und Versicherung ab.

Für das Teilen unter Nahestehenden liefert die erste Stufe der Tabelle, jene für niedrige Jahreskilometer, den höchsten und klarsten Richtwert:

Steuer-PS (CV)Satz bis 5.000 km pro Jahr
3 CV und weniger0,529 EUR pro Kilometer
4 CV0,606 EUR pro Kilometer
5 CV0,636 EUR pro Kilometer
6 CV0,665 EUR pro Kilometer
7 CV und mehr0,697 EUR pro Kilometer

Reine Elektrofahrzeuge erhalten einen Zuschlag von 20 Prozent, Plug-in-Hybride sind ausgenommen. Oberhalb von 5.000 Kilometern pro Jahr gelten degressive Sätze.

Roole Data, das Datenportal des französischen Automobilclubs Roole, beziffert in seiner Studie vom 10. Oktober 2025 das durchschnittliche Autobudget der Französinnen und Franzosen auf 416 Euro pro Monat, also rund 5.000 Euro im Jahr. Entscheidend ist die Aufteilung: 257 Euro pro Monat, fast zwei Drittel, fallen auch dann an, wenn das Auto steht. Bei 12.000 Kilometern im Jahr entsprechen die 416 Euro monatlich etwa 42 Cent pro Kilometer mit allem, wovon nur rund fünfzehn Cent auf die reine Nutzung entfallen.

Frankreich ist das einzige der vier Länder mit einer ausdrücklichen, bezifferten Verwaltungspraxis zur Kostenteilung: Mitfahrgelegenheiten sind unter drei kumulativen Bedingungen steuerfrei, nämlich dass die Fahrt für eigene Zwecke stattfindet, dass der von den Mitfahrenden verlangte Preis die Kilometerpauschale geteilt durch die Zahl der Reisenden nicht übersteigt und dass der Fahrer einen Kostenanteil selbst trägt. Die Vermietung eines Autos zwischen Privatpersonen über eine Plattform ist dagegen ab dem ersten Euro steuerpflichtig, im Regime micro-BIC mit einem Pauschalabschlag von 50 Prozent, solange die Jahreseinnahmen im Zeitraum 2026-2028 83.600 Euro nicht übersteigen.

Niederlande: 25 Cent steuerfrei, deutlich höhere Ist-Kosten

Der Steuerplan 2026 sah zunächst 0,23 Euro als steuerfreie Kilometervergütung vor, wie 2025. Die Regierung hob sie schließlich auf 0,25 Euro pro Kilometer an, durch einen im Frühjahr 2026 veröffentlichten Erlass, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Es ist die niedrigste steuerfreie Obergrenze der vier Länder. Mehrere Websites, darunter die des ANWB, zeigten noch Monate nach der Anhebung 0,23 Euro an: Achten Sie stets auf das Datum der Seite, die Sie lesen.

Das Nibud veröffentlicht Monatskosten auf Basis der ANWB-Daten von Juni 2025, gerechnet auf zehn Jahre Haltedauer und bei einem Benzinpreis von 1,97 Euro je Liter:

KlasseMonatskostenJahresfahrleistungVollkosten je kmVariabler Anteil je km
Miniklasse356 EUR8.500 km0,50 EUR0,22 EUR
Kompaktklasse419 EUR9.000 km0,56 EUR0,24 EUR
Kleine Mittelklasse554,50 EUR11.000 km0,61 EUR0,24 EUR
Mittelklasse703,50 EUR11.000 km0,80 EUR0,31 EUR

Der Abstand zur steuerfreien Obergrenze ist auffällig: Mit 0,25 Euro pro Kilometer deckt ein niederländischer Halter nicht einmal die Hälfte seiner Vollkosten.

Einen verbindlichen Satz für das Teilen unter Privatpersonen gibt es in den Niederlanden nicht. Empfohlen wird, nur die tatsächlichen Kosten ohne Gewinn zu teilen und die Fixkosten nach der jeweiligen Nutzung aufzuteilen. Versicherungsseitig folgt die Deckung dem Kennzeichen: Das Verleihen an Nahestehende mit gültiger Fahrerlaubnis ist gedeckt, doch sobald eine Vergütung verlangt wird, gilt es als Vermietung und der normale Kfz-Schutz entfällt. Wichtige Nuance: Mehrere Versicherer halten eine reine Kilometervergütung für Kraftstoff und Verschleiß ausdrücklich für zulässig. Genau in dieser Zone sollte sich das Teilen unter Nahestehenden bewegen.

Die vier Länder im Vergleich

LandAmtliche Obergrenze je KilometerReferenz für die Ist-KostenQuellenJahr
Deutschland0,30 EUR (Dienstreise), 0,38 EUR (Pendeln)0,40 bis 0,58 EUR je km (Kompakt- und Mittelklasse)EStG, ADAC2026 (steuerlich), 2025-2026 (ADAC)
Schweiz0,75 CHF (Bundesabzug und Arbeitgeberpauschale)0,74 CHF je kmEFD, TCS2026
FrankreichKilometerpauschale: 0,529 bis 0,697 EUR je nach Steuer-PS416 EUR im Monat, rund 42 Cent je km bei 12.000 kmDGFiP, Roole Data2026 (Tabelle), 2025 (Kosten)
Niederlande0,25 EUR (steuerfreie Vergütung, rückwirkend ab 1.1.2026)0,50 bis 0,80 EUR je km je nach KlasseBelastingdienst, Nibud und ANWB2026 (steuerlich), 2025 (Kosten)

Drei Befunde gelten in allen vier Ländern. Das Teilen tatsächlicher Kosten ohne Gewinn ist kein steuerpflichtiges Einkommen, die Vermietung mit Marge dagegen schon. Die Versicherung folgt überall dem Fahrzeug, das unentgeltliche Verleihen ist also gedeckt, doch eine Vergütung lässt den normalen Schutz entfallen. Und schließlich: In Deutschland und den Niederlanden liegen die tatsächlichen Vollkosten deutlich über der steuerfreien Obergrenze, die Schweiz hat beide gerade angeglichen, und Frankreich ist der Sonderfall: Seine Pauschale ist hoch genug angesetzt, um die Vollkosten eines durchschnittlichen Autos zu decken, was sie gerade zu einer komfortablen Obergrenze macht.

Welcher Satz passt zu Ihrer Situation?

Bei gelegentlicher Nutzung, ein paar Fahrten im Monat, verlangen Sie den variablen Anteil: Kraftstoff und Verschleiß, die durch diese Kilometer entstehen. In Deutschland taugt die Dienstreisepauschale von 0,30 Euro als einfacher Richtwert: Sie deckt den variablen Anteil in aller Regel ab und bleibt zugleich weit unter den Vollkosten; in der Schweiz sind es rund 28 Rappen, in den Niederlanden je nach Klasse 22 bis 31 Cent. Die Fixkosten trägt der Halter, der sie ohnehin zahlen würde.

Bei intensiver Nutzung, mehrmals pro Woche oder für einen erheblichen Teil der Jahresfahrleistung, reicht der variable Anteil nicht mehr: Der Halter finanziert dann allein Versicherung, Steuer und Wertverlust eines Fahrzeugs, das er nur noch zur Hälfte nutzt. Orientieren Sie sich dann an den Vollkosten: 40 bis 58 Cent in Deutschland, 0,74 CHF in der Schweiz, die Kilometerpauschale in Frankreich, 0,50 bis 0,80 Euro in den Niederlanden je nach Klasse.

Wenn Sie sich gar nicht festlegen möchten, gibt es einen anderen Weg: Addieren Sie alle tatsächlichen Ausgaben für das Fahrzeug im Jahr und verteilen Sie sie im Verhältnis der von jedem gefahrenen Kilometer auf die Mitglieder des Kreises. Dann brauchen Sie überhaupt keinen Satz, sondern nur eine verlässliche Erfassung von Kilometern und Ausgaben. Genau darauf beruht die Kostenteilung in Co-oto.

Vier Leitplanken

Nie einen Gewinn erzielen. Diese Regel entscheidet über alles Weitere: über die steuerliche Einordnung der erhaltenen Beträge und über die Gültigkeit Ihres Versicherungsschutzes. Wer zu den tatsächlichen Kosten oder darunter abrechnet, ist auf beiden Seiten abgesichert.

Etwas Schriftliches aufbewahren. Eine Nachricht genügt, sofern sie den Zeitraum, die Berechnungsweise der Erstattung und den Charakter als Kostenteilung festhält. Eine Aufstellung von Kilometern und Ausgaben ist besser als die Erinnerung und verhindert die meisten Missverständnisse.

Die Schwellen im Blick behalten. In Deutschland vermeiden Sie mit unter 256 Euro netto im Jahr jede steuerliche Frage. In Frankreich sollte aus dem Verleih keine regelmäßige Vermietung werden. In der Schweiz und den Niederlanden gilt: nie mehr vereinnahmen als die eigenen Kosten.

Die Versicherung informieren. Prüfen Sie die Klauseln zur ausschließlichen Nutzung und zu jungen Fahrern. Melden Sie jeden regelmäßigen Nutzer als zusätzlichen Lenker. Und vermeiden Sie das Wort wie die Praxis der « Vermietung »: Der normale Schutz endet dort, wo die Vergütung beginnt.

Ein Signal sollte Sie aufmerksam machen: Wird die andere Person zur regelmäßigen Nutzerin, mehrmals pro Woche, ist es Zeit, sie der Versicherung zu melden und auf eine Abrechnung zu Vollkosten statt auf einen symbolischen Beitrag umzustellen.

Wie Co-oto diese Rechnung abbildet

Co-oto ist für genau diesen Fall gebaut: mehrere Menschen, die einander vertrauen, ein Fahrzeug und keine Lust auf eine Tabellenkalkulation. Die beiden Ansätze vergleichen wir im Detail in Co-oto oder eine Tabelle plus Splitwise und Tricount. Die App erfasst die Kilometer jeder Fahrerin und jedes Fahrers sowie die laufenden Ausgaben des Fahrzeugs und erstellt daraus eine Abrechnung, die diese Ausgaben auf die Mitglieder des Kreises verteilt. Den Verteilschlüssel legen Sie selbst fest; die App rechnet und dokumentiert.

Es wird keine Provision erhoben, und nichts läuft über die App. Der Halter verauslagt die großen Rechnungen und bündelt die Erstattungen, jede fahrende Person begleicht nur ihren Anteil an der tatsächlichen Nutzung, und untereinander zahlen Sie, wie es Ihnen passt: per Überweisung, TWINT oder bar. Co-oto führt die Abrechnung, rührt Ihr Geld aber nie an. Sie bleiben damit schon von der Konstruktion her in der reinen Kostenteilung.

Wie das im Ganzen funktioniert, zeigen so funktioniert Co-oto und das Fahrtenbuch, das die Kilometer dokumentiert, auf denen die gesamte Rechnung beruht.

Quellen und Methode

Alle Zahlen dieses Artikels wurden im August 2026 überprüft.

Deutschland: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2025; § 22 Nr. 3 EStG zur Freigrenze von 256 Euro; Pendlerpauschale 2026, ADAC; Autokosten im Überblick, ADAC.

Schweiz: Medienmitteilung des TCS vom 6. Januar 2026 zu den Kilometerkosten; Medienmitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 11. September 2025 zur Anpassung der Tarife der direkten Bundessteuer; Berufskostenverordnung (SR 642.118.1); Fremdlenkerversicherung, Zurich Schweiz.

Frankreich: Erlass vom 27. März 2023 zur Kilometerpauschale, Art. 83-3° CGI, BOFiP BOI-BAREME-000001 und offizieller Rechner; Verwaltungspraxis zur Kostenteilung, BOFiP BOI-IR-BASE-10-10-10-10; Merkblatt von impots.gouv.fr zur Vermietung eines Autos, Stand 16. Juni 2026; Studie Roole Data zum Autobudget, 10. Oktober 2025.

Niederlande: Erlass des Belastingdienst zur Anhebung der steuerfreien Kilometervergütung; monatliche Autokosten, Nibud, ANWB-Daten Juni 2025; Auto teilen oder mieten, Milieu Centraal; Auto verleihen und Versicherung, FBTO.

Vorbehalte. Die amtlichen Sätze und die Kostenrechnungen der Automobilclubs sind datierte, belegte Fakten. Die Übertragung der französischen Mitfahr-Praxis auf das Verleihen eines Fahrzeugs an eine allein fahrende Person sowie die genaue steuerliche Behandlung einer Entschädigung in der Schweiz bleiben mangels spezifischer veröffentlichter Praxis Auslegungsfragen. Die deutsche Spanne von 40 bis 58 Cent pro Kilometer stammt aus Auswertungen, die die ADAC-Berechnungen wiedergeben, nicht aus einer unmittelbaren Veröffentlichung. Schließlich sind alle genannten Ist-Kosten Durchschnittswerte: Sie schwanken stark je nach Fahrzeug, Alter, Antrieb, Jahresfahrleistung und Region.

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Hinweis: Dieser Artikel ist ein Informationsleitfaden, keine Steuer- oder Versicherungsberatung. Jede Situation ist anders; im Zweifel wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder an Ihre Versicherung.

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